| 1. Geltung der Bedingungen und Nebenabreden1.1 Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. In der vor-behaltlosen Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen des Auftraggebers.
1.2 Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten des Auftragnehmers. Auf dieses Formerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.
2. Angebote
2.1 Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Preisangaben gelten in Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Kalkulation beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie auf der Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend geänderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
3. Anlieferung
3.1 Das Verteilgut ist vom Auftraggeber in gleichmäßigen Gebinden bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern.
3.2 Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.
4. Durchführung
4.1 In der Regel erfolgt die Verteilung ausschließlich an Privathaushalte durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Verteilung in Auftrag gegeben hat.
4.2 In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
4.3 Auf Einwurfverbote wird streng geachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
4.4 Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
4.5 Über die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten, sind jeweils ausdrücklich besondere Vereinbarungen zu schließen.
4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
4.7 Der Anteil der vergeblichen Zustellbemühungen beträgt, wenn ein Briefkasteneinwurf nicht möglich ist, 5 bis 15%. Diese vergeblichen Zustellbemühungen werden berechnet. Auf Wunsch erfolgt Verteilung der nicht zustellbaren Sendung in einem angrenzenden Gebiet.
4.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmen einzusetzen.
4.9 Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung kostenfrei aufbewahrt und nach dieser Frist als Makulatur behandelt. |
5. Zahlung5.1 Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder nach Wahl des Auftragnehmers wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
5.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 7% sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und es kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
6. Gewährleistung
6.1 Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur innerhalb 5 Tagen nach der Verteilung berücksichtigt werden. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen.
6.2 Bei begründeten Beanstandungen ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen An-schriften oder von mehreren, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
6.3 Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10% der garantierten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden und ist eine Nachbesserung nicht möglich, so mindert sich der vereinbarte Preis für das jeweilige Zustellgebiet entsprechend. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.4 Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung
7.1 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg.
7.3 Der Auftragnehmer haftet für die sorgsame Lagerung des Verteilgutes in seinen Räumen. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet der Auftragnehmer nicht für Termineinhaltung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Transport oder durch Dritte.
7.4 Im übrigen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zur Höhe des Auftragswertes pro Schadensereignis. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, sowie für Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren und Folgeschäden und entgangenem Gewinn.
8. Allgemeines
8.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
8.3 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 15.08.2008 |